Die Grüne Fraktion Berlin fordert, bestehende Schutzlücken für die Beschäftigten in der Anti-Gewalt-Arbeit umgehend zu schließen. Frauenhäuser und Beratungsstellen bieten Betroffenen Zuflucht, doch die dort tätigen Fachkräfte geraten durch Bedrohungen von Tätern sowie durch antifeministische Angriffe zunehmend selbst ins Visier. Mit einem Fünf-Punkte-Plan, der von anonymisierten Dienstausweisen über IT-Sicherheit bis hin zu einheitlichen baulichen Sicherheitsstandards reicht, soll der Arbeitsschutz im Hilfesystem grundlegend reformiert werden.
Dazu erklärt Werner Graf, Fraktionsvorsitzender:
„Wir müssen die schützen, die Schutz bieten. Ein blinder Fleck der bisherigen Anti-Gewalt-Arbeit ist der Schutz derjenigen, die tagtäglich Hilfe leisten. Auch Sozialarbeiterinnen, Beraterinnen und alle Fachkräfte, die mit von Gewalt betroffenen Menschen arbeiten, brauchen dringend wirksame Schutzkonzepte. Wir müssen Kontakte zwischen Tätern und Beschäftigten konsequent verhindern, denn die Täter stellen auch für die schutzgebenden Fachkräfte ein erhebliches Risiko dar. Jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine zu viel – und wir müssen ihr dort entschieden entgegentreten, wo sie stattfindet, auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen.“
Dazu erklärt Bahar Haghanipour, Sprecherin für Frauenpolitik:
„Mitarbeiterinnen berichten seit Langem von massiven Schutzlücken: Öffentlich zugängliche Büros, notierte Kfz-Kennzeichen durch Täter oder die Pflicht, sich bei Behörden mit dem Klarnamen auszuweisen. Das geht so nicht weiter – wer schützt, braucht selbst Schutz. Der Senat muss die Sicherheit der Beschäftigten durch die Einführung anonymisierter Dienstausweise, bundesgeförderte bauliche Sicherheitsstandards in Frauenhäusern und spezialisierte Teams gegen digitale Gewalt und Stalking nachhaltig erhöhen. Wer im Gewalthilfesystem unverzichtbare Arbeit leistet, darf dabei nicht die eigene Sicherheit aufs Spiel setzen müssen.“
Der 5-Punkte-Plan der Fraktion im Überblick:
1. Schutz der Identität: Niedrigschwellige Auskunftssperren im Melderegister und Prüfung anonymisierter Dienstausweise für Fachkräfte bei Polizei- oder Gerichtsterminen, um die Weitergabe von Klarnamen und Privatadressen zu verhindern.
2. Bauliche & technische Standards: Einführung moderner Zugangssicherungen und Alarmsysteme in den Einrichtungen unter Nutzung von Bundesinvestitionsmitteln, ohne den Charakter der Schutzräume als würdevolle Wohnorte zu zerstören.
3. Abwehr digitaler Gewalt: Ausbau von IT-Sicherheitsressourcen und bezirksweiten Unterstützungsstrukturen gegen digitales Stalking (z. B. Handy-Ortungen durch Täter) sowie Erstellung digitaler Handlungsleitfäden.
4. Systematische Datenerhebung: Einheitliche Erfassung und Analyse von Bedrohungslagen und sicherheitsrelevanten Vorfällen gegenüber dem Personal, um das Hilfesystem evidenzbasiert weiterzuentwickeln.
5. Verbindliche Kooperation: Gemeinsame Sicherheits- und Fortbildungsstandards mit der Polizei, den Jugendämtern und Gerichten, um Täterkontakte bei Terminbegleitungen konsequent zu vermeiden.
Hier finden Sie unsere Forderungen zum Download als PDF.