Zur erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Abschaffung einer Tempo-30-Zone kommentiert Werner Graf, Fraktionsvorsitzender:
„Die nächste Niederlage vor Gericht zeigt: Die CDU bleibt sich treu und versucht ihre Politik auch gegen Recht und Gesetz durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht hat die Begründung des Senats für die Ablehnung von Tempo 30 an Schulwegen klar zurückgewiesen. Das ist großartig, denn jetzt ist klar: Das Leben und der Schutz der Kinder hat Vorrang. Damit steht nicht nur dieser Fall, sondern eine ganze Reihe weiterer Tempo-30-Ablehnungen auf der Kippe. Der Senat muss jetzt alle rechtswidrigen Entscheidungen überprüfen und korrigieren. Es braucht sichere Schulwege für alle Kinder. Statt weiter eine Politik zu machen, die die Welt nur aus dem Autofenster sieht, müssen wir den Schutz der Kinder in den Mittelpunkt stellen, mit mehr Tempo 30 und mehr Schulzonen.“